Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ShoeStories by Elsa Coloured Shoes

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

ShoeStories ist ein Teil von: ELSA COLOURED SHOES

Inhaber: B.P.J.M. Sassen

Tackenweide 50, 46446 Emmerich am Rhein

(im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Firma Elsa Coloured Shoes, Inhaber B.P.J.M. Sassen, Tackenweide 50, 46446 Emmerich am Rhein, im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet, und seinen Kunden.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des 310 Absatz 1 BGB.

1.3 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ausgeschlossen, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt worden ist.

2. Angebot und Vertragsschluss

Sofern eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann der Auftragnehmer diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

3. Liefer- und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Auftragnehmer liefert grundsätzlich nur an Lieferanschriften in Deutschland, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

3.2 Im Fall des von dem Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

3.3 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzugs bleiben unberührt.

3.4 Teillieferungen sind zulässig.

3.5. Der Lieferschein wird mit der Ware aufgegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt gesondert in Schrift- oder elektronischer Form.

3.6. Für Lieferungen mit einem Umfang von weniger als drei Artikeln berechnet der Auftragnehmer in jedem Fall eine Frachtkostenpauschale.

3.7 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Zahlungsmethoden an. Der Kunde kann während des Bestellvorgangs die von ihm gewünschte Zahlungsart auswählen. Das Einverständnis des Auftragnehmers mit der vom Kunden gewählten Zahlungsart steht unter dem Vorbehalt einer Bonitätsprüfung des Kunden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor der Lieferung die Bonität des Kunden zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Hat der Auftragnehmer infolge der Bonitätsprüfung Zweifel an der Bonität des Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung an den Kunden ausschließlich gegen Vorkasse zu tätigen.

3.8 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Zahlungen unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

3.9 Gerät der Kunde mit der Zahlung des fälligen Rechnungsbetrages in Verzug, hat er neben den geschuldeten Zahlungen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes und damit 8 Prozent über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, mindestens jedoch in Höhe von 8 Prozent p.a. an den Auf-tragnehmer zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.10 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

3.11 Der Beginn der von dem Auftragnehmer angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.12 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers des Auftragnehmers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn der Auftragnehmer sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet

oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Auftragnehmer entstandenen Ausfall.

6.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an den Auftragnehmer in Höhe des mit dem Auftragnehmer vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Herstellerregress

7.1 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von dem Auftrag-nehmer gelieferten Ware bei dem Kunden. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung des Auftragnehmers einzuholen.

7.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Auftragnehmer die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dem Auftragnehmer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7.6 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Auftragnehmer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7.7 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer bestehen nur insoweit, als der Kunde mit einem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

8. Gutscheine

8.1 Für die Verwendung von Gutscheinen des Auftragnehmers, die der Kunde ohne eine entgeltliche Gegenleistung vom Auftragnehmer erhalten hat, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

8.2 Pro Kunde und pro Bestellung kann jeweils nur ein Gutschein eingelöst werden. Gutscheine sind jedoch nicht auf Kaufverträge im Rahmen einer Vermittlungstätigkeit einlösbar.

8.3 Der Gutscheinwert beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer.

8.4 Ist der Wert der Bestellung geringer als der Gutscheinwert, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auszahlung oder Gutschrift des Differenzbetrages. Dieser verfällt vielmehr.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung gelten zu lassen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

9.3 Gerichtsstände für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Emmerich am Rhein und Kleve.

9.4 Auf dieses Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.